Gerichtsurteil zur SBV-Wahl: Wahl der Schwerbehindertenvertrauensperson für ungültig erklärt

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am 13. Juli 2023 ein wichtiges Urteil gefällt. Die Wahl der Schwerbehindertenvertrauensperson vom 15. November 2022 bei Mercedes-Benz in Stuttgart-Untertürkheim wurde für ungültig erklärt. Geklagt hatte die Gewerkschaft Zentrum zusammen mit fünf schwerbehinderten Mercedes-Beschäftigten aus Untertürkheim.

Es gab während des Wahlkampfs eklatante Verstöße gegen die Chancengleichheit. Das Unternehmen und die IG Metall wurden mehrfach darauf hingewiesen. Eine Reaktion blieb jedoch aus, so dass der Klageweg notwendig wurde.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Zentrum und Betriebsrat bei Mercedes-Benz am Standort Untertürkheim, Oliver Hilburger, sieht sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Er sagte dazu: „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt wurde. Jetzt gilt es, die Wahl im Interesse der schwerbehinderten Menschen so schnell wie möglich zu wiederholen. Wir fordern die IG Metall auf, die Neuwahl so schnell wie möglich einzuleiten und sich nicht hinter Formalien zu verstecken – zu Lasten all derer, die unsere Hilfe benötigen.“

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